Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Wir sind Ihr Vor-Ort Ansprechpartner für alle Fragen bezüglich Brandschutz, Umwelt, Energie und Lufthygiene. Eines unserer Anliegen ist es, die ambitionierten Klimaziele für die Energiewende optimal zu unterstützen, indem wir Ihnen als Hausbesitzer umfassend beratend zur Seite stehen.
Außerdem haben wir bereits einige Denkanstöße der “digitalen Agenda” der Bundesregierung in unserem Betrieb realisiert. Mit digibase nutzen wir eine Plattform, mit welcher Sie sich optimal mit uns (und anderen Dienstleistern) digital vernetzen können. Dadurch sparen wir nicht nur wertvolle Ressourcen wie Holz, Wasser und Strom für die Papierherstellung, sondern können uns auch gemeinsam das Leben erleichtern. Sie erhalten über uns Ihren kostenlosen digibase Zugang mit Archiv- und Kommunikationsfunktionen.
Für Wohnungsunternehmen und Hausverwaltungen bieten wir die 100 % digitale Unterstützung der Initiative “digitales Schornsteinfegerwesen”. Dadurch können Rechnungen automatisiert verarbeitet, Dokumente in DMS-Systeme eingelesen und Vorgänge reibungslos digital bearbeitet werden.

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Schornsteinfegerarbeiten
Umfangreiches Leistungsspektrum rund um die Feuerungs-, Lüftungs- und Abgasanlage.

Die Verantwortung und das damit verbundene Risiko für die ordnungsgemäße und fristgerechte Ausführung von Schornsteinfegerarbeiten liegen seit 2013 beim Eigentümer.

So Sie uns beauftragen, kümmern wir uns um die fristgerechte und ordnungsgemäße Durchführung. So erfüllen Sie alle gesetzlich geforderten Termine ohne Mehraufwand.

Schornsteinfegerarbeiten sind unser Kerngeschäft / unsere Hauptaufgaben (und stehen deshalb auch an erster Stelle).
Dazu zählen natürlich die Tätigkeiten gemäß der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) – wie das Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen und Verbindungsstücken (Kehrarbeiten) sowie die Sicherheitsüberprüfung und –messung von Öl- und Gas-Feuerungsanlagen (Abgaswegüberprüfung und Kohlenstoffmonoxidmessung). Natürlich gehört auch die Überwachung der Einhaltung immissionsschutzrechtlicher Vorgaben gemäß der 1.BImSchV dazu.
Die durchzuführenden Arbeiten (nicht hoheitliche Schornsteinfegerarbeiten) sind im jeweiligen Feuerstättenbescheid festgeschrieben. Die fristgerechte Ausführung ist durch den Grundstückseigentümer zu veranlassen und gegenüber dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nachzuweisen.

Bei Interesse beraten wir Sie gerne persönlich und unterbreiten Ihnen gern ein entsprechendes Angebot.

Glücksbringer werden
Wir bilden aus!

Ein Beruf mit Zukunft und Aussicht – wir bilden junge Menschen zum modernen Schornsteinfeger aus.

Das sind ja tolle Aussichten! Als Schornsteinfeger arbeitest Du auch auf dem Dach, da ist Höhenangst natürlich fehl am Platz. Dafür wirst Du reich belohnt: Mit einer tollen Aussicht!

Hier steckt jede Menge Technik drin! Wir arbeiten mit innovativer Technik (Messgeräte, spezielle Software,Tablets und Apps.) Deshalb solltest Du hierfür Spaß und Verständnis mitbringen.

Wir sind aktiver Umweltschutz! Auch beim Thema Umwelt sind wir ganz vorne mit dabei. Mit unserer Beratung bei Heizung, Energie und Schadstoffen leisten wir einen wichtigen Beitrag.

Und das sind Deine Perspektiven: Ausbildung, Fachhochschulreife, duales Studium – hier gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Fort- und Weiterbildungen runden das Berufsbild ab.

https://www.youtube.com/hashtag/missionschornsteinfeger

https://www.youtube.com/channel/UCQXw6R3O7cBmD0fqmswIV6Q

https://www.komminsteamschwarz.de/ausbildung/bewerben/ausbildungsplatzangebot/ausbildungsplatz-schornsteinfeger-kaminkehrer-betrieb-dirk-moers-sauskojus-oberhausen-4603

Ihr Energieausweis
Eine Orientierungshilfe für aktiven Umweltschutz!

Viele Gebäude verbrauchen viel zu viel Energie, bedingt durch Heizen und den Verbrauch von warmem Wasser. Das muss aber nicht sein: Durch gezielte Modernisierungsmaßnahmen können Sie einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz leisten und dabei auch noch viel Geld sparen. Mit Ihrem Energieausweis erfahren Sie auf einen Blick, wie es um den Energieverbrauch in Ihrem Gebäude steht und unterstützt Sie bei der energetischen Gebäudemodernisierung.

Achtung: Der Energieausweis ist Pflicht!
Liegt bei Vermietung oder Verkauf kein Energieausweis vor, drohen empfindliche Geldstrafen. Wir beraten Sie gerne, sodass Sie auf der sicheren Seite sind.

Bei Interesse unterbreiten wir Ihnen gern ein entsprechendes Angebot.

Rauchwarnmelder und CO-Warnmelder
Brandschutz heißt: Leben retten!

Mittlerweile kennt sie jeder – Rauchwarnmelder und CO-Warnmelder sind ein zuverlässiger und kostengünstiger Schutz für Sie und Ihre Familie. Ihr Schornsteinfeger ist der beste Ansprechpartner in Sachen Rauchwarnmelder und CO-Warnmelder. Wir beraten Sie gerne und umfangreich, installieren und warten Ihre Rauchwarnmelder und CO-Warnmelder oder testen bereits vorhandene Systeme auf Ihre Funktionalität. Schützen Sie sich und Ihre Familie – wir unterstützen Sie dabei!
Bei Interesse beraten wir Sie gerne persönlich und unterbreiten Ihnen gern ein entsprechendes Angebot.

Nachweis der ausreichenden Verbrennungsluftversorgung
Damit der Feuerstätte nicht die Luft ausgeht

Eine ausreichende und gesicherte Verbrennungsluftversorgung ist für eine optimale Betriebsweise der Feuerstätte unentbehrlich.

Bei raumluftabhängigen Feuerstätten muss die notwendige Verbrennungsluft über Undichtigkeiten der Gebäudehülle (Fenster- und Außentürfugen) zu der Feuerstätte gelangen. Die Feuerung entnimmt die Luft direkt aus dem Aufstellraum. Bei einer relativ dichten Bauweise der Gebäudehülle, ist deshalb eine externe Luftzufuhr sinnvoll.

Werden Raumluft absaugende Anlagen im Gebäude betrieben, wie z. B. RLT-Anlagen, Dunstabzugshaube, Abluftwäschetrockner… kann dies zu erheblichen Problemen beim Betrieb der Feuerstätten führen. Diese Anlagen wirken der Schornsteinfunktion (Auftrieb durch Unterdruck) entgegen und behindern so die Luftzufuhr zur Feuerstätte. Je nach „Kraft“ (= Abluftleistung) der Anlage kann dies dazu führen, dass die Abgase der Feuerstätte in den Raum gesaugt werden statt über die Abgasanlage ins Freie zu gelangen. Durch giftige Bestandteile des Abgases, z. B. Kohlenstoffmonoxid (CO) kann es so zu einer akuten Gefährdung der Anlagenbetreiber kommen.

Zusätzliche Sicherheitseinrichtungen oder Nachweise sind daher bei Raumluft absaugenden Anlagen zwingend erforderlich.

Die von uns angebotene Nachweisführung über eine ausreichende Verbrennungsluftversorgung (= Verbrennungsluftberechnung) erfolgt auf Grundlage der Feuerungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen– (FeuVO NRW) und berücksichtigt einschlägige technischen Regeln, wie z. B. die

DVGW-TRGI 2018 - Technische Regel für Gas-Installationen (seit 08.10.2018, zuvor TRGI 2008), oder die

TR OL 2006 - Fachregeln des Ofen- und Luftheizungsbauhandwerks.

Bei Interesse beraten wir Sie gerne persönlich und unterbreiten Ihnen gern ein entsprechendes Angebot.

Dunstabzugshauben?
Aber sicher!

Küchengerüche mag niemand wirklich gerne in der Wohnung. Dagegen lässt sich mit einer Dunstabzugshaube etwas unternehmen - aber aufgepasst: Wussten Sie, dass eine nicht ordnungsgemäß installierte Dunstabzugshaube zur Gefahr werden kann?

Bei gleichzeitigem Betrieb einer Feuerstätte und einer absaugenden Vorrichtung wie z. B. einer Dunstabzugshaube kann ein ungewollter Unterdruck entstehen, der dazu führt, dass Abgase nicht bestimmungsgemäß abgeleitet werden. Unter Umständen kann es dabei zu einem gefährlichen Kohlenmonoxidaustritt kommen - eine Gefahr für Sie und Ihre Familie.

Lassen Sie es nicht so weit kommen.
Ihr Schornsteinfeger berät Sie gerne, umfassend und kompetent!

Berechnung von Abgasanlagen
Einfach- und Mehrfachbelegung nach EN 13384

Wird eine Feuerungsanlage neu errichtet oder geändert, muss sichergestellt sein, dass deren Abgase sicher ins Freie abgeführt werden.
Passt der bisherige ("alte") Schornstein auch für die neue Heizung / den neuen Ofen?
Ein Schornstein-Neubau ist vorgesehen - welcher ist der Richtige?

Gern zeigen wir Ihnen die unterschiedlichsten Lösungen auf, fachlich und neutral.
Hierzu führen wir mittels PC eine Schornsteinberechnung durch (oder wie es fachspezifisch richtig heißt: eine feuerungstechnische Berechnung der Abgasanlage).

Die dafür maßgebliche europäische Norm ist die EN 13384 (früher: DIN 4705) und beschreibt das Rechenverfahren für einfach und mehrfach belegte Schornsteine

Bei Interesse beraten wir Sie gerne persönlich und unterbreiten Ihnen gern ein entsprechendes Angebot.

Kaminofen
Von der Beratung bis zur Planung

Für viele Menschen ein Traum und Sinnbild der Gemütlichkeit: Ein eigener Kamin- oder Kachelofen. Höchste Wohnqualität durch wohlige Wärme und die Faszination von Feuer und Licht machen dabei den Reiz aus. Wir unterstützen Sie bei Planung und Auswahl, Einhaltung der Brandschutzbestimmungen. Wollen Sie sich den Traum eines Kamin- oder Kachelofens erfüllen? Dann sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie neutral und trotzdem kompetent.

Wohneigentümern mit Gasanschluss ist es sicherlich bekannt, dass seit 2009 eine jährliche Prüfung der Gasleitungen vorgeschrieben ist. Spätestens im Schadensfall ist für Sie eine Dokumentation dieser Prüfungen notwendig. Die Gashausschau nach TRGI können Sie theoretisch selbst durchführen. Sie können ebenso eine Gasfachfirma beauftragen. Oder Ihr Schornsteinfeger führt es für Sie durch.

Wir prüfen für Sie alles Notwendige und dokumentieren dies für Sie in einem Prüfprotokoll. Wir prüfen unter anderem frei verlegte Erdgasleitungen, alle Zugänge zu Hausanschluss und Zähler, Leitungsöffnungen auf vorschriftsmäßige Verwahrung.

Lüftung
Reinigung - Inspektion - Wartung - Hygieneinspektion nach VDI 6022 an Lüftungsanlagen

In regelmäßigen Abständen (etwa alle 2 Jahre) sollte eine Lüftungsanlage gewartet werden. Dabei wird der Zustand der Anlage überprüft und ggf. eine Reinigung der Luftleitungen empfohlen und durchgeführt.

Sorgen Sie dafür, dass Ihre Anlage ihr Leben lang hygienisch einwandfrei funktioniert und investieren Sie in die regelmäßige Inspektion, Wartung und Reinigung. Die Überprüfung der Geräte und Anlagen bringt Ihnen viele Vorteile.

Bei der Hygieneinspektion nach VDI 6022 überprüfen wir die hygienische Unbedenklichkeit Ihrer Anlage mittels einer Hygieneinspektion und bieten bei Beeinträchtigungen detaillierte Mängelbehebungsvorschläge.

Preisliste
Preisliste freie Tätigkeiten

Preisliste freie Tätigkeiten, Stand 01.03.2023, alle Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von z. Zt. 19 %
Netto MwSt Brutto

Schornsteinreinigung / Kehrtätigkeiten / Überprüfen Abgasleitung, je 1 x Kehren / Überprüfen der ersten Abgasanlage: 41,40 € 7,87 € 49,24 €

Schornsteinreinigung / Kehrtätigkeiten / Überprüfen Abgasleitung, je 1 x Kehren / Überprüfen jede weitere Abgasanlage: 4,14 € 0,79 € 4,93 €

Rauchrohr / Verbindungsstück 1x kehren (feste Brennstoffe): 10,00 € 1,90 € 11,90 €

Rauchfang 1x kehren (feste Brennstoffe): 2,00 € 0,38 € 2,38 €

Abgaswegeüberprüfung / Emissionsmessung inkl. Überprüfung der Abgasanlage für Gas- + Ölfeuerstätten, erste Anlage der Nutzungseinheit: 65,56 € 12,46 € 78,02 €

Abgaswegeüberprüfung / Emissionsmessung inkl. Überprüfung der Abgasanlage für Gas- + Ölfeuerstätten, weitere Anlage in der gleichen Nutzungseinheit: 15,30 € 2,91 € 18,21 €

Feststoffmessung: 105,00 € 19,95 € 124,95 €

Zuschlag für Arbeiten, die außerhalb des üblichen Arbeitsganges ausgeführt werden müssen (zusätzliche zweite Anfahrt): 24,00 € 4,56 € 28,56 €

Fahrtpauschale Zone 2 Oberhausen (Postleitzahlbereiche 46119, 46145 und 46149 ohne zusätzlicher Fahrtpauschale): 24,00 € 4,56 € 28,56 €

Fahrtpauschale Zone 3 andere Städte: Preis auf Anfrage

Andere Tätigkeiten (Ausbrennen, Ausschlagen von kehrpflichtigen Anlagen und Einrichtungen, Gashauschau, Preis auf Anfrage
Reinigen von Lüftungsanlagen, Rauchwarnmelder, Energieausweise): Preis auf Anfrage

Zuschlag Arbeitsausführung Mo. – Fr. vor 8.00 Uhr oder nach 16.00 Uhr und samstags: 50 %

Zuschlag Arbeitsausführung am Sonntag: 100 %

Prüfung und Begutachtung eines Schornsteins vor Anschluss einer Feuerstätte: 75,00 € 14,25 € 89,25 €

Prüfung und Begutachtung eines Schornsteins vor Anschluss einer Feuerstätte inkl. Kamerainspektion: 150,00 € 28,50 € 178,50 €

Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
Mit der Heizlastberechnung Heizkörper und Wärmepumpe richtig Auslegen

Bei der Heizlastberechnung wird ermittelt, wie viel Wärme einem Raum oder einem Gebäude zugeführt werden muss, um die Wärmeverluste auszugleichen.

Die errechnete Heizlast ist die Grundlage für die Auslegung und Dimensionierung von Heizkörpern, Fußbodenheizung oder einer Wärmepumpe.

Eine Wärmepumpe kann auch mit Heizkörpern zuverlässig und sparsam betrieben werden. Bei bereits bestehenden Heizkörpern geht aus der Heizlastberechnung hervor, bei welchen Heizkörpern ein Austausch gegen einen evtl. größeren Heizkörper notwendig ist. Oft sind die vorhandenen Heizkörper, die ausreichend groß dimensioniert.


Kontaktanfrage
Dirk Mörs-Sauskojus
Tannenstr. 68
46149 Oberhausen

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